Tonuino verkaufen ...Stress

Hallo zusammen,

ich habe zwei Boxen gebaut. Eine wollte ich bei ebay Kleinanzeigen verkaufen. Nach 2h hatte ich eine email, von einem Fremden, der meinte ich würde gegen Lizenzrechte verstoßen. Auf meine Fragen gegen welche genau kam nur, „Gegen Idee und Konzept“

Gefrusteter Besserwisser oder ist da was dran?

Grüsse

Joshua

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Ich bin kein Anwalt, aber wurden Dir denn irgendwelche Konsequenzen angedroht wenn du das Abgebot online lässt? Und hat man Dir auch mitgeteilt gegen wessen Lizenzrechte genau? So ist das alles etwas vage.

ich sehe die Anfrage leider eher so: ich würde gern den Tonuino verkaufen, drohen mir Konsequenzen aus diesem Forum…

Ne, die Frage ist nicht ob es Probleme aus dem Forum gibt… Die Box war online und ich habe von einem ebay Kleinanzeigen Nutzer den Hinweis bekommen, dass ich gegen Lizenrechte verstoße. Er meinte auf die Idee und das Konzept. Wahrscheinlich meinte der wegen der Toniebox. Egal, ist ja auch kein Verstoß sein Hausdach mit Ziegeln zu bedecken. Diese Idee hatte ja auch schon ein anderer vor uns😀.

Ideen kann man meines Wissens nach nicht schützen lassen (vgl. hier) und das Konzept (was ist in dem Kontext der Unterschied zwischen Idee und Konzept???) , really? Ein mp3-Player in Kombination mit NFS-Karten? Meiner Laienmeinung nach kann man das nicht schützen, nicht genug Alleinstellungsmerkmal - das kann jedes Handy auch. Du solltest keine mp3s darauf haben und beim Namen (TonUINO vs. Tonibox) weiß ich auch nicht ob es da Probleme geben könnte, dann aber eher Richtung @Thorsten.
Es sollte bei wenig genug Boxen bleiben, dass alles unter privat läuft, sonst könnte es ein Problem mit Gewährleistung, CE-Konfomität etc. geben.
Ich würde es bei dieser knappen, unpräzisen und meiner Meinung nach unrichtigen Antwort unter „blabla“ verbuchen.
Du solltest ggf. noch einen Hinweis auf die Codequelle + GNU Lizenz machen. Aber du verkaufst ja eine selbst gebastelte Box, nicht das Programm selbst.

Alle Angaben ohne Gewähr :grimacing:

Edit: Ich hoffe das kam nicht falsch an, ich bin begeistert von Idee und Konzept, ich schätze nur, dass es nicht reicht um es in der jetzigen Form schützen lassen zu können (von der Marke mal abgesehen)

Rechtlich sehe ich mit einem Verkauf von ein oder zwei selbst gebastelten Tonuinos grundsätzlich kein Problem mit Lizenzrechten. Was das Äußere angeht sollt natürlich nicht die Gefahr einer Verwechslung mit anderen am Markt befindlichen Produkten bestehen. Sprich der Tonuino sollte bspw. der Tonibox nicht zum verwechseln ähnlich sehen. Bei der Bewerbung der Toniebox sollte zudem auf Vergleiche mit anderen am Markt befindlichen Produkten verzichtet werden.

Bevor ich meinen eigenen Tonuino gebaut habe, hab ich mir auch einen fertigen über Kleinanzeigen gekauft. Theoretisch dürfte man kein fertiges Gerät verkaufen ohne Gewährleistung, aber dann nimm halt den Akku raus und Verkauf es als “Bausatz”. Sonst sehe ich da auch kein Problem…
Wie sieht deiner denn aus?

Wenn du ,wie alle auf ebay und co. ausdrücklich darauf hinweißt,dass es sich um ein Privatverkauf handelt und du schon von vornherein jegliche Garantie und Gewährleistug ausschließt,dann ist da rechtlich keine Einwende zu bringen.

Mich würde ja mal eher interessieren,wer / wieso man die Dinger verkauft…

Also meine erste Box sieht so aus.

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@Thorsten : Müssen wir zukünftig wegen der Marke 1 + 2 seit dem 23.05.2019 (Veröffentlichung Wortmarke Tonuino auf MP3-Payer und Spielzeug) auf Ebay und Co. nicht von Tonuino, sondern von Tonuino kompatibel schreiben?
Nicht, dass ich meine Boxen hergeben würde.

Ich bin kein Jurist (dies ist also auch keine Rechtsberatung), aber meines Wissens sieht das so aus: Eine geschützte Marke darf im geschäftsmäßigen Verkehr nicht ohne Zustimmung des Markenrechtinhabers verwendet werden. Dabei ist es vollkommen unabhängig, ob von „TonUINO“ oder „TonUINO kompatibel“ die Rede ist (oder auch andere verwechselbare Schreibweisen). Wer also TonUINOs geschäftsmäßig mit Verwendung des Namens vertreibt, braucht eine Zustimmung des Markenrechtsinhabers.

Die private Nutzung von Markennamen ist aber zugelassen. Ich denke, dass das Verkaufen eines selbstgebauten TonUINOs auf Ebay ohne gewerbliche Absicht somit kein Problem darstellt. Nur wenn man die Geräte in Kleinserie herstellt und verkauft (oder auch als Werbung für den eigenen Betrieb verschenkt), dürfte das als gewerblich gelten.

Es gibt aber auch andere Gründe, eine Marke schützen zu lassen. So lässt sich verhindern, dass Dritte einem zuvorkommen, den Markennamen erwerben und so ein großartiges DIY-Projekt kaputtmachen.

In jedem Fall wenn man sich nicht sicher ist: Ein vorzeitiges Nachfragen beim Markeninhaber kann helfen.

Wie Peer richtig schreibt geht es vor allem um den Schutz vor Dritten.

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Super, vielen Dank. Wie gesagt, ich möchte meine Boxen nicht hergeben, finde das Thema aber relevant für die Klärung. Und das war bestimmt nicht das Letzte mal sein, dass sich jemand mit dem Gedanken trägt. (Kids werden ja auch mal groß und haben dann ein Smartphone, Spotify und ??? hört man als Papa dann vielleicht auch mit was anderem als dem selber liebevoll angefertigtem Softwürfel